Ausbildungsveranstaltung Verwaltungs- und Führungsstab

stab 050.jpg.originalAm Dienstag 19. Februar 2013 trafen sich Mitglieder des Verwaltungsstabes des Landratsamtes und die Mitglieder des Führungsstabes zu einer gemeinsamen Ausbildungsveranstaltung im Feuerwehrhaus in Kirchzarten. Nach einer kurzen Begrüßung erläuterte Fachbereichsleiter Peter Meyer die Aufgaben und Gliederung des Verwaltungsstabes und wie sich die Zusammenarbeit zwischen Führungsstab und Verwaltungsstab darstellen soll.

Er stellte dazu die verschiedenen Stabsbereiche (Vb’s) vor und skizzierte ihre Aufgaben. Dabei wurde deutlich, dass die Stabsbereiche des Verwaltungsstabs teilweise den Sachgebieten des Führungsstabes ähneln, wie z.B. Vb1 „Innerer Dienst“ und S1 „Personal/Innerer Dienst“ oder Vb3 „Bevölkerungsinformation und Medienarbeit“ und S5 „Presse- und Medienarbeit“. Ansprechpartner für den Führungsstab ist in der Regel der Vb5 „Katastrophenschutz“.

 

 

Da die Mitglieder des Verwaltungsstabs im Hauptberuf auch Aufgaben aus dem jeweiligen Bereich wahrnehmen, können diese auch den Führungsstab mit wichtigen Informationen beraten.

Der Verwaltungsstab organisiert die administrativ-organisatorischen Maßnahmen und stellt eine logistische Unterstützung des Führungsstabes dar.

Aber auch im alltäglichen Einsatzgeschehen können Informationen angefragt werden. Dies kann über den Kreisbrandmeister zu den jeweiligen Bearbeitern auf dem Landratsamt erfolgen. Beispielsweise kann hier bei Einsätzen mit auslaufenden Betriebsstoffen der Kontakt zur Unteren Wasserbehörde hergestellt werden.

Die Zusammenarbeit auch unterhalb der Katastrophenschwelle wird ausdrücklich angeboten.

Oberstleutnant der Reserve Dr. Thomas Jehle vom Kreisverbindungskommando Breisgau-Hochschwarzwald gab in seinem Vortrag einen Einblick in die Zivil-militärische Zusammenarbeit. Er stellt als Beauftragter für die Zivil-militärische Zusammenarbeit das Bindeglied zwischen dem Führungsstab und der Bundeswehr dar und ist Mittler des Bedarfs für die zivile Seite.

In seinen Ausführungen wurde aber auch deutlich, dass die Bundeswehr aufgrund der Personalreduzierung von 500.000 Kräften auf nun 195.000 Kräfte nicht mehr wie bisher zu Hilfeleistungen in der Lage sein wird.

Die Bundeswehr stellt eine subsidiäre Hilfe dar, wenn Kräfte aus dem Landkreis oder den Regierungspräsidien „ausgereizt“ sind.

Die Hilfe gliedert sich in Allgemeine Hilfeleistungen, Logistische Hilfeleistungen oder die Bereitstellung von Spezialkräften.

Wie die Hilfeanforderungen in der Praxis ablaufen erläuterte er an Beispielen.

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