Bundesweiter Lockdown ab dem 16.12.2020
"Wir sind zum Handeln gezwungen"
Bund und Länder haben die deutschlandweit geltenden Corona-Regeln bis zum 10. Januar 2021 verlängert. Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Dazu wird der Einzelhandels bis auf Ausnahmen ab 16. Dezember geschlossen. Wichtigste Maßnahme bleibt es, alle nicht notwendigen Kontakte zu vermeiden. An den Weihnachtstagen dürfen sich vorübergehend mehr Personen zusammenfinden. Die aktuellen Regeln und Einschränkungen im Überblick.
Die Zahl der Neuinfektionen ist deutschlandweit noch nicht auf das notwendige Niveau gesunken, um dauerhaft eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Deshalb haben Bund und Länder die seit dem Anfang November geltenden Regelungen und Kontaktbeschränkungen bis zum 10. Januar 2021 verlängert.
Außerdem gelten ab dem 16. Dezember weitere Maßnahmen, die von den Ländern umgesetzt werden. So werden Teile des Einzelhandels sowie Friseursalons vorübergehend geschlossen. Schulen sollen vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 grundsätzlich schließen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt werden. Analog wird in Kitas verfahren.
Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die Maßnahmen nochmals erweitert werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen am 5. Januar 2021 entscheiden, wie ab dem 11. Januar 2021 verfahren wird.
Für den 24. bis 26. Dezember gilt eine Ausnahmeregelung dieser Kontaktbeschränkungen: Dann darf ein Hausstand mit vier weiteren Personen über 14 Jahren zusammenkommen. Diese vier Personen müssen laut dem Beschluss aus dem "engsten" Familienkreis kommen, zu welchem Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige gehören. Hinzu kommen die Kinder bis 14 Jahren aller beteiligter Personen.
Die zunächst angekündigten Ausnahmen zu Silvester und Neujahr werden zurückgenommen. Das heißt, für diese Zeit gelten die normalen Kontaktbeschränkungen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Vom Zünden von Feuerwerk wird generell dringend abgeraten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis - zunächst - 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
Geschlossen sind: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben aber weiter möglich.
Lange hatten Bund und Länder versucht, die Schulen und Kitas offen zu lassen - trotz des Infektionsrisikos. Die dramatische Pandemie-Entwicklung in Deutschland zwingt nun zur Kehrtwende. Kinder sollen von Mittwoch bis zum 10. Januar "wann immer möglich zu Hause betreut werden, heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten. Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, bezahlten Urlaub nehmen zu können. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.