Das Innenministerium hat die Verwaltungsvorschrift über die einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren und im feuerwehrtechnischen Dienst in Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrbekleidung) mit Wirkung vom 01.10.2013 neu erlassen.
Wesentliche Bestandteile von Uniform und Dienstkleidung sind die darauf getragenen Abzeichen für Dienstgrade und Funktionen der Feuerwehrangehörigen.

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In Baden-Württemberg gibt es seit 2006 keine Regelung der Dienstgrade durch das Innenministerium mehr. Vielmehr besteht eine gemeinsame Empfehlung des Städtetages Baden-Württemberg, des Gemeindetages Baden-Württemberg und des Landesfeuerwehrverbandes https://masterarbeit-ghostwriter.de/ in Abstimmung mit dem Innenministerium. Das Innenministerium empfiehlt dieser Empfehlung zu folgen. Die meisten Feuerwehren folgen der Empfehlung.
Kleinere Abweichungen gibt es bei den Voraussetzungen nach welchen in die Dienstgrade befördert werden können. Es wird jeder Dienststellung – die jeweils eine besondere Ausbildung oder Dienstdauer voraussetzt – ein Dienstgrad zugeordnet. Der Dienstgrad hat nicht unmittelbar Auswirkung auf die Funktion während eines Einsatzes:
| Dienstgrad | Abzeichen | Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung |
|---|---|---|
| Feuerwehrmann | ![]() |
abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil 1, Erste-Hilfe-Ausbildung und 70 Stunden Übungs- und Einsatzdienst |
| Oberfeuerwehrmann | ![]() |
mindestens 10 Jahre Feuerwehrmann oder
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| Hauptfeuerwehrmann | ![]() |
mindestens 10 Jahre Oberfeuerwehrmann, oder
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| Löschmeister | ![]() |
abgeschlossener Lehrgang Gruppenführer oder
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| Oberlöschmeister | ![]() |
mindestens 10 Jahre Löschmeister oder
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| Hauptlöschmeister | ![]() |
mindestens 10 Jahre Oberlöschmeister oder
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| Brandmeister | ![]() |
abgeschlossener Lehrgang Zugführer oder
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| Oberbrandmeister | ![]() |
mindestens 10 Jahre Brandmeister oder
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| Hauptbrandmeister | ![]() |
mindestens 1 Jahr Oberbrandmeister und Lehrgang „Feuerwehrkommandant“ und
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| Leitender Hauptbrandmeister | ![]() |
Dienststellung als Kommandant in einer Gemeinde über 20.000 Einwohner und Lehrgang „Feuerwehrkommandant“
(Frühere Bezeichnung "Stadtbrandmeister" findet gelegentlich noch Verwendung). |
| Abteilungskommandant als Oberbrandmeister |
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mindestens Lehrgang Gruppenführer |
| Feuerwehrkommandant als Hauptbrandmeister |
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mindestens Lehrgang Zugführer |
Feuerwehrtechnische Beamte (nicht Berufsfeuerwehr sondern Landesverwaltung)
- Kreisbrandmeister (beim Landratsamt): Goldene Uniformknöpfe und Mützenkordel, Wappen des Landkreises mit einem goldfarbenen Stern darüber auf dem linken Oberärmel (beim Landkreis)
- Bezirksbrandmeister (beim Regierungspräsidium): Goldene Uniformknöpfe und Mützenkordel, Großes Landeswappen mit zwei goldfarbenen Sternen darüber auf dem linken Oberärmel
- Landesbranddirektor (gleichzeitig Leiter des Referats Feuerwehr und Fernmeldewesen beim Innenministerium): Goldene Uniformknöpfe und Mützenkordel, Großes Landeswappen mit drei goldfarbenen Sternen darüber auf dem linken Oberärmel
-
Kreisbrandmeister 
Beim Landratsamt angesiedelt. Wappen des jeweiligen Landkreises oder kleines Landeswappen mit Landkreisbeschriftung, darüber ein goldfarbener Stern. Bezirksbrandmeister 
Beim Regierungspräsidium angesiedelt. Großes Landeswappen mit Bezirksbeschriftung, darüber zwei goldfarbene Sterne. Landesbranddirektor 
Beim Innenministerium angesiedelt, gleichzeitig Leiter des Referats Feuerwehr und Fernmeldewesen. Großes Landeswappen mit Landesbeschriftung, darüber drei goldfarbene Sterne.
Für die Angehörigen der Landesfeuerwehrschule sind die Amtsbezeichnungen der Berufsfeuerwehr vorgesehen. Kreisbrandmeister, Bezirksbrandmeister und Landesbranddirektor sind Dienststellungen.
Abteilungskommandanten tragen über dem Dienstgradabzeichen einen, Feuerwehrkommandanten zwei Sterne. Diese Sterne dürfen nur so lange getragen werden, wie die Funktion auch ausgeübt wird. Ehrenabteilungskommandanten sowie Ehrenkommandanten dürfen ihre Sterne ebenfalls behalten bzw. weitertragen.
Fachberater tragen am linken Unterärmel das aluminiumfarbene Funktionskennzeichen mit der Aufschrift „Feuerwehr Fachberater“ und den Zusatz des Fachgebiets. Feuerwehrärzte tragen am linken Unterärmel das aluminiumfarbene Funktionskennzeichen mit der Aufschrift „Arzt“ und dem Äskulapstab. Mützenkordel und Uniformköpfe sind aluminiumfarbig
Für die Abteilungen Berufsfeuerwehr sind die Dienst- und Amtsbezeichnungen in der Bundesbesoldungsordnung und in einer Verordnung über die Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen geregelt. Die Dienststellungen und Abzeichen der Feuerwehrtechnischen Beamten sind in einer Verordnung geregelt.
Anmerkungen:
Bei der Beförderung darf kein Dienstgrad übersprungen werden. Es ist mindestens ein Jahr Wartezeit im jeweiligen Dienstgrad einzuhalten.
Die Dienstgradabzeichen werden am linken Oberärmel (Oberkante 11 cm unterhalb Ärmelnaht) getragen.
Bei Diensthemden und Pullovern kann der Dienstgrad verbunden mit dem Namen der Feuerwehr als Schulterstück getragen werden.











