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Irgendwann kommt auch für den eifrigsten Feuerwehrangehörigen der Tag an dem er seinen aktiven Dienst beenden muss. Das Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg schreibt in § 13 Absatz 1 eine maximal mögliche Altersgrenze bei 65 Jahren vor, in einigen Satzungen von Gemeindefeuerwehren wird diese Altersgrenze für den aktiven Dienst auch schon vereinzelt bei 60 Jahren..

Ehrenmitglieder zeichnen sich durch ihr Engagement für die Feuerwehr aus und so wird durch die Aufnahme in die Alters- und Ehrenabteilung Dank und Anerkennung für die gezeigte Leistung gebracht. Die Aufnahme wird im Ortskommando entschieden und auf der Jahreshauptversammlung durchgeführt.

Die Mitglieder der Ehrenabteilung nehmen aktiv am Feuerwehrleben teil, ist es auch nicht mehr der aktive Einsatzdienst, so gibt es doch zahlreiche Möglichkeiten zum Mitwirken. Mehrmals im Jahr finden so Aktivitäten für die Kameradschaftspflege statt. Dieses sind beispielsweise Tagesausflüge, der Kameradschaftsabend oder die Jahreshauptversammlung. Aber auch auf Dienstabenden sind die nicht mehr aktiven Kameraden gern gesehene Gäste. Die Hinterbliebenen der verstorbenen Kameraden sind ebenfalls zu den Veranstaltungen eingeladen, um somit weiterhin ein Teil der Feuerwehr zu sein.
 

          

Notrufnummern

Feuerwehr 112
Rettungsdienst 112
Polizei 110
Ärtzlicher Notfalldienst 116117
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Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 02.12.2024 - 13:55 Uhr
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