Irgendwann kommt auch für den eifrigsten Feuerwehrangehörigen der Tag an dem er seinen aktiven Dienst beenden muss. Das Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg schreibt in § 13 Absatz 1 eine maximal mögliche Altersgrenze bei 65 Jahren vor, in einigen Satzungen von Gemeindefeuerwehren wird diese Altersgrenze für den aktiven Dienst auch schon vereinzelt bei 60 Jahren..
Ehrenmitglieder zeichnen sich durch ihr Engagement für die Feuerwehr aus und so wird durch die Aufnahme in die Alters- und Ehrenabteilung Dank und Anerkennung für die gezeigte Leistung gebracht. Die Aufnahme wird im Ortskommando entschieden und auf der Jahreshauptversammlung durchgeführt.