Sirenensignale

Die Sirenensignale des Katastrophenschutzes sind zwar mittlerweile abgeschafft, jedoch möchten wir Ihnen die ehemaligen Signale und deren Bedeutung darstellen. Mitt lerweile wird das Sirenensignal nur noch für die Alarmierung der Feuerwehren und den Probealarm genutzt.

 
 
  • Eine Warnung bedeutet noch keine akute Gefährdung, aber Sie sollten sich auf eine herannahende Gefahr einstellen.
     
  • Verhaltensregeln: 
    Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen (z.B. SWR3, SW4...), Fernsehdurchsagen (z.B. ARD) und Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder Polizei. Verständigen Sie Nachbarn und ausländische Mitbürger. 
 
  • Sollten Sie einen auf- und abschwellenden Heulton von 1 Minute hören, besteht eine akute Gefährdung! 
     
  • Verhaltensregeln: 
    Verlassen Sie die Straße und begeben sich in schützende Räumlichkeiten. Schalten Sie den Radio und/oder das Fernsehgerät ein und informieren Sie sich. Die weiteren Verhaltensmaßnahmen werden hier bekanntgegeben. 
 
  • Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute bedeutet Entwarnung. Die Gefahr ist vorbei. 
     
  • Verhaltensregeln: 
    Doch auch bei der Entwarnung sollten Sie den Radio und/oder das Fernsehgerät einschalten, denn es kann vorübergehend bestimmte Einschränkungen im täglichen Lebensablauf geben, die Ihnen auf diesem Weg mitgeteilt werden.
  • Mit diesem Signal werden die Feuerwehrleute zu einem Einsatz alarmiert. 
     
  • Ver haltensregeln: Achten Sie als Verkehrsteilnehmer jetzt besonders auf Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn.&nbsp ;
     
  • Die Hilfsorganisationen sind auf freie Verkehrswege angewiesen. 
  • Die Sirenenprobe wird jährlich durchgeführt.
 
 

          

Notrufnummern

Feuerwehr 112
Rettungsdienst 112
Polizei 110
Ärtzlicher Notfalldienst 116117
Giftnotruf 0761-19240

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